Autor Thema: Nebelschlussleuchte  (Gelesen 5356 mal)

Offline Big-Elch

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Nebelschlussleuchte
« am: 28. Juli 2014, 20:49:03 »
Moin, ich hab da mal ne Frage: ab wann sind Nebelschlussleuchten gesetzlich vorgeschrieben?
- wir wollen grad nen 96er LT TÜVen und haben ne hintere Stossstange verbaut, die da so eine Aussparung hat. Das war nicht besonders clever,jetzt steht im Prüfbericht( neben einigen anderen Dingen): " Nebelschlussleuchte fehlt"  ...die letzten 3 mal war das keinem aufgefallen, auch gibt es noch nicht mal einen Schalter dafür... :hammer:
wer weiss es?
Vielen Dank schon mal im Voraus,
Bernd

Offline schnarchie

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Re: Nebelschlussleuchte
« Antwort #1 am: 28. Juli 2014, 21:02:11 »
mein 70er QP hat keine Nebellampe. beim TÜV gabs noch nie probleme

Offline Kadetter

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Re: Nebelschlussleuchte
« Antwort #2 am: 28. Juli 2014, 21:21:27 »
Wikipedia sagt ab 1.1.1991

Zitat von: Wikipedia
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte eingebaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich.

Offline Big-Elch

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Re: Nebelschlussleuchte
« Antwort #3 am: 28. Juli 2014, 23:40:13 »
@Schnarchi: :respekt: , in Ostfrieland sagt der TÜV- Prüfer beim Prüfen des Blinklichtes doch auch immer: "geht, geht nicht, geht, geht nicht "  :grins:
@ Iby: dankeschön
Mist, da muss ich mal kucken, was wir da machen

Greenie

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Re: Nebelschlussleuchte
« Antwort #4 am: 29. Juli 2014, 07:07:43 »
ja seit 91 Pflicht.....genau wie die Scheinwerferhöhenregulierung......