Autor Thema: 68er Ford Thunderbird  (Gelesen 7413 mal)

Offline Herbert72

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68er Ford Thunderbird
« am: 12. Juli 2013, 17:39:49 »
Kennt sich jemand mit der Um/Anmeldung eines niederländischen Fahrzeugs hier in Deutschland aus ??
Was muss man alles haben/machen/wissen .... usw. 
Der Wagen soll hier mit H-Kennzeichen versehen werden ...

Für Infos wäre mein Arbeitskollege sehr dankbar  :tumb:
Gruß Melanie u. Andreas
Kadett B-L , 1,1N , 2 türige Limo , 1972 , "Herbert"

Offline Kadetter

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Re: 68er Ford Thunderbird
« Antwort #1 am: 12. Juli 2013, 19:35:26 »
Kenn mich jetzt nicht Niederlanden-Spezifisch aus, aber generell bei EU-Fzg. Vollgutachten+H-Abnahme.
Bei der Zulassung könnte evtl. ein Kaufvertrag gewünscht werden, aber ich denke den macht man sowieso..

TheDriver

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Re: 68er Ford Thunderbird
« Antwort #2 am: 12. Juli 2013, 21:27:55 »
Moin,

ja, das passt so. Eine §21 Abnahme ("Vollabnahme") + die Abnahme für das H-Kennzeichen.

In den Niederlanden fahren die Fahrzeuge aber gerne mit den US-Leuchten (rote Blinker, Standlichter orange vorne). In Deutschland brauchst Du dafür eine Ausnahmegenehmigung und einen willigen bzw. kundigen TÜV-Prüfer, denn rein nach Gesetz muss z. B. eine Blinkleuchte in Deutschland hinten gelb blinken. Es gibt aber US-Car Werkstätten, die sich darauf sepzialisert haben, und auch abhängig vom Baujahr helfen können.

Falls die Frontscheinwerfer noch nicht umgerüstet sind, ist das für den deutschen TÜV Pflicht. Alles, was nicht Original ist (Felgen, Motor, ..) kann für TÜV und/oder H-Abnahme das aus bedeuten. Ich persönlich habe die Erfahrung bei US-Cars gemacht, sich für eine Erstabnahme durch den deutschen TÜV nach dem Import, kombiniert mit Eintragungen für rote Blinker, kleine Kennzeichen etc., an eine komopetente US Car Werksatt zu wenden. Das Geld (und das ist nicht mal viel) lohnt sich in jedem Fall.

Hier noch mal eine detaillierte Aufstellung des TÜV Nord, wann was für welche Abnahmen beim KFZ durchgeführt werden müssen, wenn es sich um ein Importfahrzeug geht:

http://www.tuev-nord.de/de/kauf-und-verkauf/Import_von_Fahrzeugen_2732.htm#Wiederzulassung_nach_mehr_als_84_Monaten_Stilllegung

Gruß,
Kai

Offline Gert Bijvank

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Re: 68er Ford Thunderbird
« Antwort #3 am: 12. Juli 2013, 22:53:04 »
Bei der RDW (Reichsdienst für Strassenverkehr) können die dir alles erzählen wie einem Auto das in die Niederlände registriert steht in's Ausland verkauft werden kann.

http://www.rdw.nl/Particulier/Paginas/Uitvoeren.aspx?path=Portal/Particulier/Auto/Uitvoeren.

Leider finde ich alles darüber nur in's Holländisch.
Wenn ich dich wäre, würde ich anrufen und fragen ob die diese info auch in's Deutsch haben; ich denke ja, da viele Autos bei uns in's Ausland (Polen, Aukraine und so) verkauft werden.

Telefon:  +31 598 39 33 30  Die sprechen bestimmt Deutsch und/oder Englisch.
Olympia A 1.1SR 1969 Farbe L230 (silberblaumet.)  Enschede (NL)

Offline malibu

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Re: 68er Ford Thunderbird
« Antwort #4 am: 24. Juli 2013, 18:37:48 »
..eigentlich schon alles gesagt.
du mußt mit dem verkäufer zum rdw und er muß das auto abmelden.
du bekommst die ausfuhrpapiere und die exporterklärung.
dann hast du zwei möglichkeiten.
entweder du trailerst das auto,
dann kostet der spaß knapp 14€ oder du überführst auf eigene achse.
dann bekommst du überführungskennzeichen,die kosten mit versicherung
143€ und sind zwei wochen gültig.
der rdw ist häufig an bahnhöfen in western union schaltern und man kann
das auch am wochenende machen.
das stelle man sich mal bei uns vor. :lache:

hier dann das übliche 21er und h gutachten gedönse.
Hubraum statt Leistung !