nur ein kleines Beispiel.....wenn ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis hat darf es auch nicht mehr im öffentlichen Verkehrsgrund bewegt oder auch abgestellt werden....sollte ein Honk in die abgestellte Fuhre knallen und es kommt auf daß keine BE bestand am abgestellten Fahrzeug ist der Besitzer zu 50% mitschuld am Unfall weil das Fahrzeug ohne BE nicht im öffentlichen abgestellt werden darf.....ergo wäre es nicht da gestanden hätte der Unfall vermieden werden können....
servus Rocker
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also, zumindest bei uns im Schluchtenscheißerland ist das nicht ganz so und ich glaube dass das in D auch so ähnlich ist: wenn dir jemand im Winter draufknallt, und du bist nicht schuld (z.B. weil gestanden), hattest aber trotz Winterreifenpflicht Sommerreifen drauf, dann ist das "nicht Unfall-relevant" und die Versicherung zahlt. Du kriegst halt maximal ein Bußgeld, weil strafrechtlich relevant.
Genauso ist es auch bei Felgen, die nicht eingetragen sind. Wenn natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass die betreffenden Teile unfallrelevant sind, dann könnte es zu Regress kommen...
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