Kadett B Forum
Allgemeines => Smalltalk => Thema gestartet von: Hoffy am 31. Oktober 2014, 19:39:13
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https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
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Laut meiner Quelle ist das Thema durch, es bleibt wie gehabt d.h. Kurzzeitkennzeichen auf zukunftig für Autos ohne HU.
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Das wäre ja auch totaler Quark
Wie soll ich denn mit einem abgemeldeten Fahrzeug zur HUU gelangen, wenn die längst abgelaufen ist;
das Fahrzeug nach Jahren Restaurierung abgenommen werden muss;
usw.......
:zuck: :zuck: :zuck:
Dafür ist das Kurzzeitkennzeichen u. a. auch vorgesehen.
...... oder ich kaufe / miete mir einen Autoanhänger :ironie:
mfg Klaus
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...... oder ich kaufe / miete mir einen Autoanhänger :ironie:
mfg Klaus
Schon gemerkt dass bei dem TÜV hin und wieder steht "hier gilt die StVO" auch da darfst du dein PKW nicht ohne Kennzeichen bewegen :zwinker:
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Schon gemerkt dass bei dem TÜV hin und wieder steht "hier gilt die StVO" auch da darfst du dein PKW nicht ohne Kennzeichen bewegen :zwinker:
das hat auch versicherungstechnische Gründe. Deshalb muß ein Fahrzeug welches beim TÜV vorgeführt wird (eigentlich) eine gültige Versicherung nachweisen können :paper:
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Ja, da hat wieer mal jemand eine Idee gehabt :kiff:
Was da mnchmal Leute am Drücker sind :hammer: