Kadett B Forum
Allgemeines => alles was sonst nirgends passt => Thema gestartet von: 1770 am 18. März 2014, 19:18:41
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Tach zusammen. :hut:
Gibt es für die Brink Ahk´s eigentlich ein Gutachten? Ich weiß dass es diese Anleitung zum Einbau gibt, wo auch drauf steht dass es für alle b Kadetten geeignet ist.
Brink ist bzw war damals ja ein niederländische Firma die von der Firma Thule aufgekauft wurde. Daher weiß ich nicht ob in den Niederlanden für solche Sachen ein Gutachten verlangt wird. unser guter tüv in Deutschland verlangt ein Gutachten der Brink Ahk :motz: Angeblich reicht die Einbauanleitung nicht. Ich hatte mit der Firma Thule gemailt und die hatten auf mein verlangen nach einem Gutachten, die Einbauanleitung, die auch hier im Forum zu finden ist, geschickt.
Gruß
1770 :hut:
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Gutachten in die Niederlände :rofl: Nein, so ein Schreiben gibt es bei uns nicht :hut:
Ist aber bei euch schon öfter eingetragen worden
(http://img.photobucket.com/albums/v225/gertbijvank/trekhaak/KFZ2BRINK.jpg)
(http://img.photobucket.com/albums/v225/gertbijvank/trekhaak/KFZ1BRINK.jpg)
(http://img.photobucket.com/albums/v225/gertbijvank/trekhaak/typeplaatjebrink2_zpsc5fa5040.jpg)
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hehehe...der brief kommt mir bekannt vor...
Skippy
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dann liegt es wohl am tüvprüfer
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Nabend,
gestern beim TÜV Nord in Essen, Frillendorferstraße gewesen mit der AHK, der Briefkopie von Gert und der Einbauanleitung.
Ergo: Keine Eintragung da keine EG Betriebserlaubnis dafür vorliegt. Er brauch ein Gutachten der Firma die bestätigt das die AHK ohne Einwände nutzbar ist auch in Deutschland! :kaffee:
Zu der Briefkopie meinte er nur, dass es unverantwortlich ist die so einzutragen, es sei denn ein Gutachten ist dabei. Weiter meinte er, dass da wieder ein TÜV Prüfer was eingetragen hat ohne nachzudenken, denn so darf das keiner in Deutschland eintragen.
So viel zu all der Theorie hier.
Werde meine AHK wohl wieder demontieren und wegschmeißen denn in Deutschland kann sie ja keiner brauchen :zwinker:
Schönen Abend,
Blitz
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immer diese herren im grauen kittel..
müssen AHKs denn heute auch noch eingetragen werden?
Skippy
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ja, die muss leider eingetragen werden. sonst darfste die nicht nutzen so wie ich, denn bei mir im Fahrzeugschein steht drin, "Nur für Rangier- und Abschleppzwecke". und da kannste dir die AHK direkt sparen wenn man nix ziehen darf... :zuck:
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ich zersäge meine neu gemacht ahk dann. und den Wohnwagen gleich mit :kiff:
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ich zersäge meine neu gemacht ahk dann. und den Wohnwagen gleich mit :kiff:
halt einfach nen Streichholz dran und die AHK lässte am Kadett wenn du ihn mal wegschmeißen willst...is dann der Griff :bier: :hut:
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ich kann mir gar nicht vorstellen das meine AHK am kadett irgendwo steht...
muss ich die tage mal prüfen. hat aber auch noch nie jemanden interessiert.
Skippy
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Fraglich ist, wie manche hier die ahk eingetragen bekommen haben, da es ja eine 21er Abnahne gibt
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Moin,
hatte damals beim viertürigen "Taxi" auch ne Brink AHK eingetragen....die war aber auch schon eingetragen als ich den Wagen übernommen hab.... :din:
Stimmt Skippy, den TÜV-Prüfer hats die letzten 3 mal auch nicht interessiert. :grins:
Gruss Jan :hut:
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3 mal 2 jahre tüv mit der kupplung..achne, das ist keine brink am mexi..
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ne skippy, mexi hat ne westfalia kupplung :zwinker:
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ich hab auch noch eine liegen....jedoch weis ich nicht welcher Hersteller das ist....das ist nur eine Zugstange die am ende hochgebogen ist und da sitzt die Kugel drauf....und vorne und hinten gehen rechts und links noch eisenplatten weg zur Befestigung....ich mach die Tage mal ein Bild und ich hab noch ein blaues ovales Typenschild dafür,das jedoch nicht mehr lesbar ist.... :zuck: