Jetzt mal ohne Witz... wie sieht denn da die Rechtslage aus?
Ich meine für den legalen Nutzen auf öffentlichen Straßen!
Fahrrad kann ja auch mehrspurig sein, oder sind da irgendwelche maximalen Abmessungen (Außenmaße, Gewicht) einzuhalten?
Dynamolicht ist auch Geschichte, jetzt darf auch die Batterielampe ran.
Was spricht dagegen?