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AU Befreiung

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Cpfuture77:
Hallo
Wie in meinem letzten Zündschloss Thema angekündigt hier ein kurzes Update zu meiner hoffentlichen Au Befreiung in 2 Jahren. Warum 2 Jahre? Hab Grad erst tüv gemacht und will nicht schon wieder hin. Aber hier erstmal die neuesten Infos.
Habe bei der Zulassungsstelle angerufen und ihnen meinen Wunsch kundgetan. Ihre Antwort war: Sie jönnen nicht doneinfa etwas Eintragen. Dazu bräuchten sie ein Gutachten/ Schreiben der. Vom TÜV GTÜ oder dergleichen. War aber soweit nicht abgeneigt im vornherein da meiner ja bj69 ist aber 70 er Erstzulassung.
Weiteres dann in 2 Jahren oder wenn ich wieder was neues dazu habe.

Grüße

Bone:
In Deutschland, bin ich mir ziemlich sicher zählt immer die EZ, meine Corvette ist nachweislich am 6.2.94 vom Band gelaufen, EZ war aber erst 96, das H bekomme ich demnach erst 2026, da ist sie 32

Kadettmarcel:
KORREKT. Es zähkt ausschliesslich das Datum der EZ.

Es gibt ja auch diese Fälle, dass ein alter Neuwagen nach 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen werden soll. Da gelten dann auch die aktuellen Geräusch und Emmisonsrichtlinien, die sich nicht immer mit einem Gutachten ausser Kraft setzen lassen.

Habe auch ein Golf Cabrio Bj 1992 aber EZ 1994 (stand im Verkaufsraum). Da giilt das H auch erst 30 Jahre ab EZ.

Cpfuture77:
Ja stimmt schon. Nur der TÜV hat's bis jetzt immer geschluckt. Vielleicht klappt's ja mit dem Gutachten dann freu ich mich und spar Kohle. Und wenn nicht ist's auch gut.

jungstar:
Diese AU Befreiung ist eine sogenannte:   Ausnahmegenehmigung vom 28. September 1971. Da ist aufgelistet was für Voraussetzungen verlangt werden.

Eine bestimmte ABE
Motortyp
bis Fahrgestellnummer

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