Habt mal schnell gegooglet…
Erlaubt sind Fahrten zur Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges (z. B. Wiederzulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, Zulassung eines neuen Fahrzeuges). Außerdem erlaubt: Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung vor der Zulassung und die Rückfahrt von der Zulassungsbehörde. Auch Fahrten in und von der Werkstatt, die das Auto für eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung abnahmebereit macht, sind erlaubt. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung versichert ist und das Kennzeichen nicht sofort einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde
Gruß Ronny